Besonders von den Lockerungen profitieren Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, die oft mit freiwilligem Engagament betrieben werden. Auch das Vereinsleben kann wieder mit bis zu 50 Teilnehmenden stattfinden.
Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verboten. Dies betrifft zum Beispiel Vereinsaktivitäten oder Museumsführungen, aber auch Veranstaltungen im Familien- oder Freundeskreis, die in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung stattfinden, z.B. im Saal eines Restaurants. Für Veranstaltungen mit Publikum gelten spezielle Regeln
Damit weitere Lockerungen möglich sein werden gilt weiterhin grosse Vorsicht und die Einhaltung der weiterhin gültigen Massnahmen. Auch sind die jeweiligen kantonalen Einschränkungen unbedingt zu beachten.
Weitere Informationen auf der Website des BAG