Ausbildung zur Kommunikationsassistenz

Gewisse Engagements erfordern erweiterte Kompetenzen: Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND organisiert die dritte Ausbildung zur Kommunikations-Assistenz. Die Tätigkeit als Kommunikations-Assistenz ist keine Freiwilligenarbeit sondern ein Einsatz gegen Entgelt.

Der/die Kommunikations-Assistent/in (KA) ermöglicht Menschen mit Hörsehbehinderung oder Taubblindheit den Zugang und die Teilhabe am Geschehen. Damit unterstützt die KA betroffene Menschen in ihrer Selbstbestimmung. Die KA wird von Menschen mit Hörsehbehinderung oder Taubblindheit engagiert. Sie erledigt in ihrem Auftrag bestimmte Aufgaben.

Im Zentrum steht die Bewältigung der zwischenmenschlichen Kommunikation, des Zuganges zur Information und der Orientierung und Mobilität.  

Die Haupttätigkeiten sind:  

-    Zwischenmenschliche Kommunikation vor Ort sicherstellen
-    Thematische Recherchen durchführen
-    Vermitteln von Vorinformationen, Umgebungsinformationen, Sicherung und Nachbereitung (Überprüfung) der Information
-    Unterstützung bei der Mobilität und Begleitung in Zusammenhang mit der Assistenz in einer Kommunikations-Situation 

Mehr Informatiomnen über diese Ausbildung finden Sie auf der Website von taubblind.ch

Die Ausschreibung und die AGB können hier als PDF runtergeladen werden:

Ausschreibung

AGB