Eltern haben grundsätzlich das Recht und die Pflicht, sich um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern und umfassend für deren Wohl zu sorgen. Nicht immer sind Eltern gewillt oder in der Lage, ihren umfassenden Auftrag so zu erfüllen, wie es von ihnen erwartet wird. Bei Gefährdung des Kindeswohls muss die KESB mit geeigneten Massnahmen in das Familiensystem eingreifen.
Jacqueline Lagler (Behördenmitglied der KESB) und Kirsten Koffre (Leitung Abklärungsdienst) informieren zum Vorgehen der KESB von der Gefährdungsmeldung bis zum Entscheid sowie über die verschiedenen Kindesschutzmassnahmen.
Anschliessend Mittagessen
Zeit: 12.00 Uhr bis ca. 13.30 Uhr
Ort: Hotel Restaurant Promenade, Fäsenstaubstrasse 43