Nachbarschaftshilfe
Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich Schutz- und Verhaltensanweisungen. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein, z.B. als Freiwillige/r jeweils nur einen Haushalt zu übernehmen und damit Multiplikationseffekte, von denen bereits bei der Kinderbetreuung gewarnt wird (z.B. haushaltsferne Kinder zu betreuen) zu vermeiden. Generell gelten die Hygiene- und Verhaltensgebote des Bundesrates, sie sind nach bestem Gewissen einzuhalten.
Sinnvoll sind auch Engagements, die telefonisch oder digital ermöglicht werden, z.B. zur Vermeidung von Einsamkeit.
Rechtliche Fragen zur Nachbarschaftshilfe. Was dabei beachtet werden muss. Artikel Beobachter
Hilfe zur Nachbarschaftshilfe - Hygienemassnahmen nicht vergessen. Artikel von SRF
Freiwilligenarbeit - mit Abstand am besten Medienmitteilung benevol Schweiz
Freiwilligeneinsatz während der Corona-Zeit Muster-Merkblatt
Informationen zum neuen Coronavirus: Bundesamt für Gesundheit
Informationen zum Coronavirus: Kanton Basel-Landschaft
Informationen für Freiwillige angesichts der "ausserordentlichen Lage" PDF (19. März 2020)