Häufige Fragen
Allgemein
Wer sind die anderen Mitglieder?
Innerhalb der Mitglieder der Zeitbörse kann auf dem Internet - sobald die Registrierung erfolgt ist - nachgeschaut werden, wer hinter einem Benutzernamen steht.
Wozu braucht es einen Benutzernamen?
Um einen gewissen Schutz gegen Aussen zu erreichen, werden in der Marktzeitung die Angebote und Nachfragen nur mit dem Benutzernamen bekannt gegeben. Innerhalb der Mitglieder - und im Internet durch die Registrierung geschützt - ist bekannt, wer hinter dem einzelnen Benutzernamen steht.
Kann ich mit jemandem tauschen, der nicht Mitglied der Zeitbörse ist?
Nein. Die Plus- und Minusstunden innerhalb des Systems müssen ausgeglichen sein. Allerdings können Stunden an Nichtmitglieder verschenkt werden (s. Frage Mitglieder).
Kann ein Verein oder ein Altersheim Mitglied der Zeitbörse werden?
Nein, Mitglieder können nur Personen sein, die selbst Leistungen erbringen oder beziehen können.
Wofür zahle ich einen Mitgliederbeitrag?
Für Informations- und Werbematerial sowie regionale Events. Die Arbeit der Fachgruppe und der übrigen Mitarbeitenden in der Zeitbörse wird nicht in Franken entschädigt.
Mitglieder
Wann kann ein Mitglied ausgeschlossen werden?
Wenn es gegen die Regeln der Zeitbörse verstösst oder wenn sein Verhalten Zweck und Abläufe der Zeitbörse stört.
Wie gelangen meine Inserate in die Marktzeitung bzw. in das Internet, wenn ich kein Internet habe?
Die Angebote und nachgefragten Leistungen können der dafür zuständigen Person des Regionalteams mitgeteilt werden. Diese erfasst die Inserate, welche im Internet und in der Marktzeitung erscheinen.
Können Guthaben an Mitglieder verschenkt werden?
Ja, dafür genügt eine einfache Umbuchung im Internet. Für Mitglieder ohne Internetzugang erledigt das die zuständige Person des Regionalteams.
Können Guthaben an Nicht-Mitglieder verschenkt werden?
Ja, wobei das beschenkte Nicht-Mitglied eine Leistung nur bei einem Mitglied beziehen kann. Das heisst, die Gutschrift bzw. Belastung erfolgt letztlich auf dem üblichen Weg zwischen den beiden beteiligten Mitgliedern.
Tauschen von Leistungen
Wie erfolgt der Tausch über das Internet?
Für die Bezahlung einer Rechnung überweist der Leistungsbezüger von seinem Konto die bezogenen Stunden an den Leistungserbringer.
Wie erfolgt der Tausch, wenn ich keinen Internet-Zugang habe?
Die Tauschpartner finden sich über den Tauschtreff oder über die Marktzeitung. Mittels der Mitgliederliste wird sichtbar, wer hinter den Benutzernamen der einzelnen Inserate in der Marktzeitung steht.
Nach erfolgtem Tausch wird die geschuldete Zeit durch die zuständige Person des Regionalteams verbucht.
Wieviel Leistungen kann ich erbringen oder beziehen?
Nach den Grundsätzen von benevol sollte pro Woche nicht mehr als 4 - 6 Stunden Arbeit im Rahmen der Zeitbörse erbracht werden.
Was kann ich tun, wenn ich mit der erhaltenen Leistung nicht zufrieden bin?
Grundsätzlich kann die zeitbörse benevol keine Haftung für die Qualität der einzelnen Leistungen übernehmen. (Allfällige Schäden wären im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Mitglieder abzugelten).
Es liegt im Ermessen der Tauschenden, ob eine schlechte Erfahrung an den Tauschtreffs oder gegenüber benevol mitgeteilt wird. Je nach Problemstellung wird sich die Projektleitung einschalten.
Sollen aus dem eigenen Beruf Leistungen angeboten werden?
Um die bezahlte Arbeit nicht zu konkurrenzieren, sollten grundsätzlich keine Angebote aus dem eigenen Beruf angeboten werden.
Hingegen ist es zulässig, wenn Pensionierte Leistungen erbringen, welche einen Bezug zu ihrer früheren Tätigkeit haben (z.B. kann ein pensionierter Lehrer Nachhilfeunterricht erteilen oder ein pensionierter Buchhalter kann bei Steuererklärungen behilflich sein).
Wie können Hilfsmaterialen, Fahrspesen und weitere Spesen in Rechnung gestellt werden?
Hilfsmaterialien (z.B. Bastelmaterial, Unterrichtsmaterial usw.) sowie Spesen sollen direkt in Franken abgerechnet werden. Wir empfehlen dringend, den Spesenaufwand vor dem Tauschgeschäft zu besprechen.
Bei Fahraufträgen mit dem PW schlagen wir eine Entschädigung von 70 Rp./km vor.
Muss ich den Umsatz in der Steuererklärung angeben?
Solange es sich pro Jahr um wenige Stunden handelt, ist dies nicht erforderlich. Der erzielte Umsatz kann zwar grundsätzlich als selbständiges Einkommen betrachtet werden. Davon können jedoch die Gewinnungskosten abgezogen werden, welche in einer Zeitbörse mittelfristig und definitionsgemäss gleich gross sind.